Die wichtigsten AGB
Jeder Kunde der mit der Firma Blickfang Werbeprojektionen e.K. in Kontakt tritt bekommt eine E-Mail zugeschickt.
In jeder E-Mail von der Firma Blickfang verweisen wir im Anhang auf unsere AGB. Der Kunde erklärt sich mit Erhalt der E-Mail mit den AGB einverstanden.
Bei öffentlichen Veranstaltungen sind Gema und Musikrechte zu beachten. Gemakosten übernimmt die Firma Blickfang nicht!
Bei Windgeschwindigkeiten über den zulässigen Werten darf nur noch das Bodenfeuerwerk abgebrannt werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstände müssen von uns eingehalten werden (Lasertechnik / Feuerwerke). Wir machen hinsichtlich der Sicherheitsabstände keine Ausnahmen. Bei jedem Projekt sind mindestens zwei Personen anwesend wobei mindestens eine Person staatlich geprüfter Laserschutzbeauftragter / Pyrotechniker ist. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen ist in jedem Fall vorhanden. Durch redundante Feuerlöscheinheiten und ausgebildete Mitglieder der Feuerwehr stellen wir zugleich eine kompetente Brandsicherheitswache.
Die Firma Blickfang haftet nur für die durch das Feuerwerk entstandenen Brandschäden.
Sollte das Feuerwerk aus unvorhergesehenen Gründen [1] nicht stattfinden, entfällt auch der Preis. Umsatzverluste oder weitere durch ein nicht abgebranntes Feuerwerk entstandene Schäden übernimmt die Firma Blickfang nicht. Der zuständige Pyrotechniker allein entscheidet am Veranstaltungstag über die Durchführbarkeit eines Projektes. Der Pyrotechniker kann das Feuerwerk/Lasershow bei Sichheitsbedenken jederzeit absagen, verändern oder verschieben.
Abweichungen von Vereinbarungen können jederzeit wegen Sicherheit oder im Rahmen künstlerischer Freiheit getroffen werden.
Die Sicherheit unserer Kunden und deren Gäste steht für uns an erster Stelle, somit machen wir bei widrigen Umständen keine Kompromisse.
Eine grobe Reinigung der Abbrennflächen übernimmt die Firma Blickfang. Für eine weitere intensive Reinigung ist in jedem Fall der Auftraggeber verantwortlich.
Wichtig für uns ist die absolute Zufriedenheit unserer Kunden, denn von Ihren Empfehlungen leben wir!
Ihre Blickfänger aus Bielefeld…
[1] z.B.sicherheitstechnische Gründe, welche nur der zuständige Pyrotechniker situationsbedingt entscheiden kann. Ebenso muss der Waldbrandstufenindex sowie der Grasflächenbrandindex täglich neu beobachtet werden. die Indexe entscheiden über die Durchführbarkeit eines Feuerwerkes. Lasershows bleiben davon unberührt.