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Großfeuerwerke

Hochzeitsfeuerwerke                                                                         

Musikfeuerwerke                                                                              

Lasershows XXL                                                                                  

 

Preiswert                                                                                              

Garantierte Sicherheit

Produkte höchster Qualität                                                                       CE Zertifiziert / QS geprüft

Als eine der ersten Firmen bieten wir auch umweltfreundliches Feuerwerk und klimaneutrales Feuerwerk sowie schadstoffarmes Feuerwerk an.

 

 

Zu jedem Feuerwerk bieten wir Musikbegleitung incl. Tonanlage gratis.
Alle behördlichen Formalitäten erledigen wir für Sie.
Feuerwerke zu jedem Anlass, ob 50er Geburtstag, Hochzeit, Stadtfest oder Jubiläum.
Lichterbilder, Schriftzüge und Logos in brennenden Buchstaben in jeder Größe.
Mit unsereren zahlreichen Computerfunkzündsystemen sind wir in der Lage von bis zu 40 Positionen gleichzeitig Feuerwerkskörper zu verschießen und das über eine Frontbreite von einem Kilometer. Selbstverständlich auch auf dem Wasser

Da wir über 1000 eigene großkalibrige Abschußrohre verfügen, können wir Großfeuerwerke mit einer Lauflänge von über einer Stunde anbieten.

Übrigens, wir lassen unsere Kunden regelmäßig im Regen stehen, denn unsere Feuerwerke funktionieren auch bei Dauerregen noch zu 100%.

Da wir über größere Lagerkapazitäten für Feuerwerkskörper verfügen, geben wir die dadurch beim Einkauf entstehenden Preisvorteile gerne an unsere Kunden weiter.

Aufgrund der elektrischen Zündung sämtlicher Feuerwerkskörper können mehrere Effekte an verschiedenen Positionen zeitgleich verschossen werden, wodurch ein gewaltiges “Bild” entsteht, welches für das Publikum schier unglaublich erscheint.

Als Beispiel hierfür werden ganze Fronten aus Fontänen, Vulkanen, Bengalbeleuchtung etc. verwendet

Natürlich lassen wir jedem Kunden die Option offen einen Teil des Feuerwerkes in den Farben der eigenen Firma (Corporate Identity), des Logos oder des Anlasses zu erstellen.

Oder stellen Sie sich Ihr eigenes Feuerwerk zusammen mit Hilfe unseres Einzeleffektvideos.

Licht und Laserprojektionen auf Wasserleinwände bringen den krönenden Höhepunkt einer echten Multimediashow.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf und beantworten jede noch so ausgefallene Frage…

Bitte schauen Sie auch in unsere Fotogalerie!

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Pyromusical mit Effekten zeitgleich auf 100 Metern Frontbreite
Bis zu 40 Positionen zeitgleich möglich auch auf Wasser
ADR EX 2 Fahrzeuge der Firma Blickfang

Feuerwerk im Freibad zum Lichterfest

Barockeffekt im Schlossgarten

Ein kleiner Teil des Blickfang Teams

Grossfeuerwerk Setup regensicher

Für Feuerwerk ohne Feinstaub, bzw. feinstaubfrei, umweltfreundlich oder emissionsarme Feuerwerke ohne Feinstaub Immission fragen Sie die Preise bitte direkt bei uns an.
Diese auf Nitrocellulosebasis hergestellten Feuerwerkskörper erzeugen keinen Feinstaub und keine Schadstoffe. Der Preis liegt zur Zeit noch etwas höher als bei den konventionell verwendeten Chemiekalien. Lasershows in Kombination mit feinstaubfreiem oder feinstaubarmem Feuerwerk können auch in Verbindung mit Wassershows ganze Multimediashows darstellen. Und das bei einem einzigartig niedrigen Preis.
Es gibt so viele Möglichkeiten kreativ zu sein mit diesen fantastischen Medien. Wir haben unzählige Alternativen für Großfeuerwerke und millionen von Ideen.

Und hier ein bischen Wissen aus dem Feuerwerklexikon:

Boden- und Höhenfeuerwerk

In der Art der Pyrotechnik unterscheidet man zwischen Boden- und Höhenfeuerwerk:

Zum Höhenfeuerwerk (Hochfeuerwerk) zählt man grundsätzlich alle Feuerwerkskörper, deren Effektkörper in die Höhe geschossen werden oder die durch einen Eigenantrieb in die Höhe steigen. Zum Höhenfeuerwerk zählen Feuerwerkskörper wie Bomben und Raketen.
Zum Bodenfeuerwerk gehören fest mit dem Boden verankerte Feuerwerkskörper wie Fontänen, Vulkane, Sonnen, Springbrunnen und Wasserfälle, sowie Lichterbilder und Kometen.
Da diese klassische Art zur Zeit des Barock sehr beliebt war (und heutzutage oft zu barocker Musik abgebrannt wird), nennt man Bodenfeuerwerk häufig auch Barockfeuerwerk.
Bengalische Lichterbilder sind eine Sonderform. Sie stellen Schriften, Bilder wie Herzen und Ringe (zu Hochzeiten) oder anderes dar.
Feuerwerkskörper, die ihre Effekte zwar nach oben in die Luft ausstoßen, aber sich selbst nicht vom Boden lösen, nehmen eine Zwischenstellung zwischen dem Boden- und dem Höhenfeuerwerk ein. Dazu zählen Feuerwerkskörper wie Feuertöpfe und Römische Lichter, Rauch- und Flammeneffekte.
Werden bei einem Feuerwerk gleichzeitig oder nacheinander feststehende und aufsteigende Feuerwerkskörper abgebrannt, spricht man häufig von einem kombinierten Boden- und Höhenfeuerwerk.

Einteilung in Gruppen und Klassen

Einteilung nach dem Umfang der Effekte, und der davon ausgehenden Gefahr – für die höheren Klassen ist eine Ausbildung als Pyrotechniker nötig, für mindere Gefährdungen ein Mindestalter oder Volljährigkeit. Die Klassen/Kategoriennummerierung ist die Mitteleuropa übliche:

Großfeuerwerk (KAT. F4, ehemals Klasse IV): Feuerwerke, die nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden dürfen.

Mittelfeuerwerk (KAT. F3, ehemals Klasse III): Feuerwerke, die nur von Personen mit einer speziellen Erlaubnis (weniger als die Ausbildung für Pyrotechniker für KAT. F4) abgebrannt werden dürfen. Diese sind von begrenzterem Ausmaß, insbesondere bezüglich der Steighöhe und der Menge des pyrotechnischen Satzes. Die gesetzlichen Vorschriften sind dann etwas weniger streng.

Kleinfeuerwerk (KAT. F2, ehemals Klasse II/PII): Das sind Feuerwerke, die auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten, im Allgemeinen aber erwachsenen Personen abgebrannt werden dürfen.
Kleinstfeuerwerk (KAT. F1, ehemals Klasse I/PI): Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk, Jugendfeuerwerk: Sie sind meist ohne gesetzliche Einschränkung das ganze Jahr verwendbar.

Die genauen rechtlichen Regelungen über Einteilung und Bedingungen sind von Land zu Land verschieden.
Musikfeuerwerk
→ Hauptartikel: Musikfeuerwerk

Feuerwerke, die zur Musik choreografiert werden, nennt man Musikfeuerwerke. Ihre Entwicklung begann mit Feuerwerks-Begleitmusik der Barockzeit, etwa mit Händels Music for the Royal Fireworks HWV 351. Allerdings ist unbekannt, inwieweit die Feuerwerker tatsächlich synchron zur Musik geschossen haben. Heute sind – über eine passende Musikuntermalung weit hinausgehend – mit Hilfe von Zündmaschinen schlaggenaue Feuerwerke technisch machbar.

Sonderformen:

Bühnenfeuerwerk ist Feuerwerk, das in unmittelbarer Nähe von Personen zulässig ist
Theaterfeuerwerk ist speziell für die Benutzung in geschlossenen Räumen vorgesehen

Zusätzlich fallen unter die einschlägigen Regelungen: Rauch- oder nebelerzeugende pyrotechnische Gegenstände, pyrotechnische Signalmittel, Bengalfeuer und Schellackfeuer sowie Böllerpatronen für Böller- oder Salutkanonen. Einen Überblick hierüber gibt der Artikel Pyrotechnischer Gegenstand sowie der Abschnitt Rechtliches. Das Konfettifeuerwerk ist eine nicht pyrotechnische Vorführung, es wird üblicherweise mit Druckluft geschossen und gilt als Bühneneffekt.

Die Farbgebung eines Feuerwerkkörpers ist von den atomaren Eigenschaften bestimmter beigemischter Stoffe abhängig. Die chemischen Elemente, in der Regel Metalle, die für die Farbgebung verantwortlich sind, werden, um eine vorzeitige Reaktion zu vermeiden, in Form von Metallsalzen, zum Beispiel Strontiumnitrat für eine karminrote Färbung, beigemischt. Die Hitze, die durch die Verbrennung des pyrotechnischen Satzes entsteht, führt unter anderem dazu, dass die Atome des farbgebenden Metalls angeregt werden. Das bedeutet, dass den äußersten Elektronen der Atome eine spezifische Energiemenge zugeführt wird, wodurch sie auf ein höheres Energieniveau angehoben werden.

Dieser Zustand ist jedoch nicht stabil, daher fällt das Elektron bereits nach kurzer Zeit in den ursprünglichen Zustand (Grundzustand) zurück. Die Energie, die es dabei abgibt, wird in Form eines Photons emittiert, welches je nach Größe des Energieunterschieds eine andere Farbe hat (die Wellenlänge ist umgekehrt proportional zu dem Energieunterschied). Dieser Vorgang wird vom Beobachter dann als farbiges Leuchten wahrgenommen. Außer dem bereits Genannten sind noch weitere Zusätze zur Farbgebung üblich. In der Regel wird Bariumnitrat für einen grünen, Natriumoxalat für einen gelben und Kupferoxid für einen blauen Farbeffekt verwendet. Generell bedarf es dabei eines Chlordonators z. B. PVC um kräftige Farben zu erzeugen. Unter Berücksichtigung der chemischen Eigenschaften ist die Mischung der Farbgeber grundsätzlich möglich. Im Gegensatz zu einer Flamme, die durch die Zugabe von Metallsalzen in fast jeder beliebigen Farbe eingefärbt werden kann, sind Funken in ihrer Farbe stark beschränkt. Bei Funken handelt es sich im Gegensatz zu einer Flamme um heisse Partikel, d. h. feste oder flüssige Objekte. Deren Lichtemission wird von der Schwarzkörperstrahlung definiert und ist von der Temperatur abhängig. Dabei werden nur Farben von rot/orange über gelb/gold zu weiß/silber angenommen.[3] Auf der Basis von Metallen, die in der Gasphase verbrennen, sind neuerdings Funken mit einer intensiv farbigen Gashülle bekannt. Kürzlich wurden Funken aus den seltenen Erdmetallen beschrieben, die ihre Farbe im Flug zwischen orange und grün wechseln. Hierbei findet ein Wechsel zwischen Schwarzkörperstrahlung und elementspezifischer Emission in der Gasphase statt.[3]
erzeugte Farbe benötigtes Element / benötigte Verbindung
Rot Strontiumsalze (dunkelrot), Calcium (orange), Lithium (karminrot)
Gelb Natriumsalze
Grün Bariumsalze (gelb-grün), Kupfer (smaragdgrün)
Blau Kupfersalze (azurblau)
Violett Kalium, Mischung aus Strontium und Kupfer
Purpur Mischung aus Strontium und Kupfer
Weiß; Silber Magnesium, Aluminium, Titan
Gold Eisen, Holzkohle, Ferrotitan

Bei Feuerwerken werden zur Farbgebung der Flammen häufig verschiedene Metalle bzw. deren Verbindungen wie Barium, Kupfer, Strontium, früher sogar Blei verwendet, die anschließend in der Umwelt nachweisbar sind. In Deutschland ist die Verwendung von elementaren Metallen in Pyrotechnik verboten.

Während Einzeleffekte und kleinere Feuerwerke der Kategorien F1 und F2 auch von Privatpersonen gezündet werden dürfen, dürfen Großfeuerwerke der Kategorien F4 ausschließlich von ausgebildeten Pyrotechnikern im Rahmen behördlich genehmigter Veranstaltungen geschossen werden. Beim Abbrand aller pyrotechnischen Artikel gelten Vorschriften und besondere Sicherheitsmaßnahmen.

Nationale Rechtslage

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Privatpersonen ist nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt, in der Regel vom 29. bis 31. Dezember. Fällt der 29. Dezember auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag, ist der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember gestattet. An Privatpersonen mit einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz – gewöhnlich im Rahmen einer Genehmigung zum Abbrand eines Kat.-F2-Feuerwerks zu einem besonderen Anlass – darf auch außerhalb der oben genannten Zeiten Feuerwerk der Kategorie F2 verkauft werden.

Die Einfuhren von zugelassenen Feuerwerkskörpern der Kategorien F1 und F2 sind ganzjährig zulässig. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen jedoch nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Bei der Einfuhr aus einem anderen Mitgliedsland der EU ist keine zollrechtliche Anmeldung erforderlich.[32]

Gezündet werden dürfen Kategorie F2-Artikel nach § 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Städte und Gemeinden können das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung für diese 48 Stunden zeitlich noch weiter beschränken oder aus Brandschutzgründen räumlich einschränken beziehungsweise generell unterbinden (1. SprengV § 24). Die Verwendung von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie, seit 2009, Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.[33]

Privatpersonen, die ein Kategorie F2-Feuerwerk außerhalb von Silvester/Neujahr abbrennen möchten, müssen dafür eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der örtlich zuständigen Behörde beantragen,[34] die nur für besonderen Anlässe und bei Vorweisen eines geeigneten Abbrennplatzes erteilt wird. Diese Genehmigungen beziehen sich auf ein Zeitfenster, d. h. das Feuerwerk darf nicht vor einer bestimmten Uhrzeit begonnen werden und muss spätestens zu einer bestimmten Uhrzeit enden.

Erwerb und Abbrand pyrotechnischer Artikel der Kategorie F2 ist ausschließlich Volljährigen, d. h. Personen ab 18 Jahren erlaubt. Artikel der Kategorie F1 dürfen dagegen bereits an Personen ab 12 Jahren abgegeben und von diesen verwendet werden. Das Verbringen von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland durch Privatpersonen ist, mit Ausnahme von Kategorie F1- und F2-Artikeln mit gültiger CE-Nummer, in Deutschland seit 2005 eine Straftat.

 

 

Quelle: Wikipedia 16.06.2019 Text gekürzt